Hüpfburgvermietung Hüpfburgverleih
für Bergisch Gladbach, Köln, Leverkusen, Monheim, Düsseldorf, Solingen u Umland

Impressum & AGB

Impressum

Angaben gem. § 5 TMG

Betreiber und Kontakt:
AK-Welt
Andreas Kaldenbach
Schmidt Bleggestr 25a
51469 Bergisch Gladbach

Telefonnummer: 0179-9027074
E-Mail-Adresse: HuepfburgGL@aol.com

Vertretung:
AK-Welt wird vertreten durch Andreas Kaldenbach

Bilder und Grafiken:
Angaben der Quelle für verwendetes Bilder- und Grafikmaterial:
Andreas Kaldenbach, www.expondo.de, www.Homepage-Baukasten.de, 

Quelle: Impressum-Generator der Deutschen Anwaltshotline AG

AGB AK-WELT
1. Geltungsbereich/Vertragspartner
Der Vertrag besteht zwischen dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Mieter und der AK-WELT; die Ak-Welt wird vertreten durch Herrn Andreas Kaldenbach, Schmidt-Bleggestr 25a, 51469 Bergisch Gladbach Handy-Nr.: 01799027074.

2. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages sind die im Auftrag/Auftragsbestätigung angegebenen Gegenstände oder näher bezeichneten Artikel.
Aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung gehen die Zeiten für Anlieferung, Abbau, Veranstaltungstag und Ort, Veranstaltungsdauer sowie anfallenden Kosten und Sonderleistungen hervor.

3. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt mit Unterzeichnung der Auftragsbestätigung zustande.
Alle Absprachen sowie Änderungen oder Stornierungen bedürfen der Schriftform.

4. Zahlungsbedingungen
Falls keine gesonderten Vereinbarungen getroffen wurden, gilt folgendes:
1) Bei Anmietung einer unserer Attraktionsgeräten ist der hierfür fällige Betrag bei Abholung/Lieferung der Ware in Bar zu bezahlen. Bei Lieferung kassiert der Fahrer den fälligen Betrag direkt vor Ort in bar. Des weiteren ist ebenfalls die vereinbarte Kaution in Höhe 100,00 Euro fällig. Diese wird bei Vertragsende und nach Feststellung des intakten Spielegerätes wieder an den Mieter erstattet.
2) Erfolgen die Zahlungen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, wird die AK-Welt wegen einseitiger Nichterfüllung seitens des Mieters vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz fordern.

5. Rücktritt des Vermieters
In folgenden Fällen ist die AK-Welt berechtigt, sofort vom Vertrag zurückzutreten:
1) nicht Einhaltung der Zahlungsvereinbarung,
2) ungeeigneter Veranstaltungsort, (siehe G.)
3) ungeeignetes Aufsichtspersonal, (siehe G.)
4) ungenügender Versicherungsschutz (siehe G.) oder
5) ungeeignete Wetterbedingungen. (siehe G.)

6. Rücktritt des Auftraggebers
Der Auftraggeber kann bis zum Tag der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Dies ist nur in schriftlicher Form zulässig. In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet, Schadensersatz und ggf.
entgangenen Gewinn in folgender Höhe zu leisten:
- bei Rücktritt nach Vertragsschluss : 30 % des Honorars
- bei Rücktritt ab 6 Wochen vor Auftragsbeginn : 40 % des Honorars
- bei Rücktritt ab 4 Wochen vor Auftragsbeginn : 50 % des Honorars
- bei Rücktritt ab 2 Wochen vor Auftragsbeginn : 75 % des Honorars
- bei Rücktritt ab 1 Woche vor Auftragsbeginn : 80 % des Honorars
- bei Rücktritt ab 1 Tag vor Auftragsbeginn : 100 % des Honorars

7. Erfüllungsvoraussetzungen für den Mieter
Der Mieter ist verpflichtet, wenn keine anderen Bestimmungen in Kraft treten, folgende Vorraussetzungen zur Erfüllung des Vertragsgegenstandes zu schaffen:
- Bei Buchungen über Nacht die Gewährleistung von Sicherheit unseres Equipment (z.B. gegen Diebstahl, Vandalismus)
- Einholung aller anfallenden Genehmigungen, Anmeldungen oder Aufstellerlaubnisse sowie Gebührenzahlung (z.B. Ordnungsamt)
- Auflagenerfüllung, wie z.B. Strom- und Wasseranschlüsse,
- ungehinderter Zugang zu diesem Ort ( bei Lieferung ungehinderte Anfahrt mit Transporter)
- ausreichende Größe, Sauberkeit und Ebenheit des Aufstellungsortes
- Volljähriges Beaufsichtigungsperson sofern vom Auftraggeber gestellt.
- Ausreichender Versicherungsschutz (z.B. Haftpflicht)

8. Ausfall/Defekt von Geräten sowie Rückgabe der Geräte
Sollten Sie einen Defekt an unserem Gerät feststellen, so müssen wir diesen vor Veranstaltungsbeginn gemeldet bekommen, so dass wir Ihnen ggf. ein Ersatzgerät zur Verfügung stellen können. Eine Meldung bei Rückgabe der Geräte können wir nicht mehr akzeptieren. Die Mietgeräte sind nicht bei Regen oder starkem Wind zu nutzen, hierbei ist sofort der Betrieb einzustellen. Alle Mietartikel werden von uns regelmäßig gewartet und bei der Rückgabe auf Funktion überprüft. Bei Rückgabe der Geräte müssen diese sich in einem sauberen und so wie bei Ausgabe einwandfreien Zustand befinden. Müssen wir die Geräte Reinigen oder Reparieren, so stellen wir dieses gesondert in Rechnung.

9. Haftung/Gewährleistung
1) Für Schäden, Diebstahl, Zerstörungen an unseren Mietgeräten haftet der Mieter in vollem Umfang mit dem Wiederbeschaffungswert .
2) Ebenso haftet er bei Unfällen so wie Personenschäden die sich in seinem Verantwortungsbereich ( Mietdauer ab Lieferung) ergeben und stellt den Vermieter von Schadenersatzleistungen frei. Dem Mieter ist erklärt worden das nicht alle Hüpfburgen der DIN EN 14960 entsprechen sonder nur z.B. der DN EN 71 . Da es dem Mieter bekannt ist setzt er die Hüpfburg auf eigenes Risiko ein und haftet in vollem masse.
3) Der Mieter versichert bei Vertagsabschluß,dass eine entsprechende Haftpflichtversicherung besteht die ggf. Schäden aus Veranstaltungen übernimmt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, einen Schadensfall sofort der Fa. AK-Welt zu melden.
Haftungsansprüche, auch gegen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, sind jedoch ausgeschlossen, solange nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt wurde.
4) Die Benutzung unserer Mietgeräte erfolgt auf eigene Gefahr der jeweiligen Personen.
5) Der Mieter hat dafür zu sorgen, das unserer Artikel von einer erwachsenen und nüchternen Person ständig beaufsichtigt werden.( Entfällt bei Buchung von Betreuungspersonals )
6) Wird die Erfüllung des Vertrags durch höhere Gewalt beeinflusst oder unmöglich, werden Minderungs- oder Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
7) Ist ein Misserfolg der Leistung auf fehlende Unterstützung (siehe G ) des Auftraggebers zurückzuführen, entfällt eine Haftung des Auftragnehmers.

10. Wetterrisiko
Das Wetterrisiko liegt in jedem Fall beim Auftraggeber.

11. GERICHTSSTAND
Gerichtsstand für beide Parteien ist, wenn im Gesetzt nichts anders vorgesehen, Bergisch Gladbach.

12. Salvatorische Klause
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, oder ihre Rechtswirksamkeit verlieren, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die im Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftliche am nächsten kommt.
Mit seiner Unterschrift verpflichtet sich der untenstehende Mieter das Spielgerät/die Hüpfburg nach Gebrauch wieder ordnungsgemäß, in völlig intaktem und trockenem (!) Zustand wieder zu verpacken und an die AK-Welt zu übergeben. Bei unsachgemäßem Umgang können Schäden durch Schimmelbildung entstehen, die einen Schadensfall verursachen und die Kosten des Schadensfalles übernimmt der o. g. Mieter.
Des weiteren trägt der Mieter für die Dauer der Nichtnutzung des Spielgerätes (Zeit der Reparatur/Reinigung des Spielgerätes) den gesamten Ausfall der entgangenen Einnahmen seitens der AK-Welt.

Mietvertrag:


Mit meiner Unterschrift erkenne ich die AGB der AK-Welt an.
 
Mietung einer Hüpfburg ______________ vom ___________ bis __________
 
Geliefert am _______________ um________________ Uhr, Rückgabe/Abholung _______________
 
Mietpreis von ________________ gezahlt
 
Kaution von 100 Euro erhalten _______________________________ AK-Welt
 
Name :_______________________________________________________________
 
Adresse:______________________________________________________________

Tel:_________________________________________
 
 
 
_____________________
Unterschrift
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